Übertrittsregelung


Aufnahmebedinungen

In die sechsstufige Realschule werden Schüler aufgenommen, die den erfolgreichen Besuch der 4. Grundschulklasse nachweisen können und am 30. September 2024 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auf diese Weise können auch noch Schülerinnen und Schüler aus der 5. Klasse der Hauptschule in die Realschule übertreten. 

 

Für den Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 (Deutsch, Mathematik HSU) erforderlich. Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen sich einem Probeunterricht an der Realschule unterziehen. Die Aufgabenstellung für den Probeunterricht (in den Räumen der Realschule) erfolgt zentral und landeseinheitlich. Geprüft wird in den Fächern Deutsch und Mathematik nach dem Lehrplan der zuletzt besuchten Klasse. 

 

Für den Übertritt nach der 5. Jahrgangsstufe benötigen die Schüler eine Durchschnittsnote von mindestens 2,5 (Deutsch, Mathematik) im Jahreszeugnis. Eine Aufnahme durch Probeunterricht ist nicht mehr möglich.

Probeunterricht bestanden:

 

* mindestens Note 3 in einem und mindestens Note 4 im anderen Fach;

* in beiden Fächern Note 4 im Probeunterricht = Elternentscheidung

 

Dies gilt auch für Schüler, die erfolglos am Probeunterricht des Gymnasiums teilgenommen haben und nunmehr an die Realschule übertreten möchten.



BAYERISCHES REALSCHULNETZ - ÜBERTRITT

 

Durch Anklicken der folgenden Grafik werden Sie auf die Seite des BRN, des Bayerisches Realschulnetzes weitergeleitet, wo Sie weitere Informationen und Details zu den aktuellen Übertrittsbestimmungen finden können.