Probleme an einer Schule sind zwar nicht an der Tagesordnung, aber vor allem dann sehr unangenehm, wenn sie das eigene Kind betreffen. Dass es schnell einmal zu Problemen kommt, liegt in erster
Linie daran, dass es gerade in der Schule, wo sehr viele unterschiedliche Menschen zusammenkommen, einfach "menschelt".
Zahlreiche Probleme basieren auf Missverständnissen und falschen Informationen. Damit diese nicht gleich "eskalieren", haben wir Ihnen im Folgenden einige Tipps zusammengestellt, die Sie bitte
immer (in dieser Reihenfolge) berücksichtigen.
Grundsätzlich sollten alle Meinungsverschiedenheiten zwischen Schülerinnen/en, deren Erziehungsberechtigten und Lehrkräften im Wege einer Aussprache an der Schule beigelegt werden. Deshalb wäre
es von vornherein falsch, sich sofort an eine nächsthöhere Behörde (z. B. Dienststelle des Ministerialbeauftragten, Kultusministerium) zu wenden! Sie werden dort wieder an die Schule
zurückverwiesen, wenn Sie die folgenden Maßnahmen noch nicht ergriffen haben.
1. Haben Sie oder Ihr Kind schon mit der betreffenden Lehrkraft gesprochen? Viele Missverständnisse können so am schnellsten aus dem Weg geräumt werden!
2. Haben Sie oder Ihr Kind schon mit einer Lehrkraft Ihres/seines Vertrauens (z. B. "Verbindungslehrkraft") gesprochen? Wenn ein Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft nicht möglich
erscheint, hilft meist ein (vertrauliches) Gespräch mit einer anderen Lehrkraft weiter. Diese Lehrkraft kann aber nur beraten, das Problem aber nicht lösen!
3. Sollten diese Gespräche schon stattgefunden haben, können Sie um einen Gesprächstermin mit der Schulleitung und der betreffenden Lehrkraft bitten. Andernfalls wird Sie die
Schulleitung wieder an die Lehrkraft verweisen, mit der zunächst über das Problem gesprochen werden muss. Wenn zwischen Ihnen, der Lehrkraft und der Schulleitung schon ein Gespräch stattgefunden
hat und Sie davon überzeugt sind, dass Ihrem Kind und/oder Ihnen nach wie vor Unrecht widerfahren ist, dann können Sie bei der Schule schriftlich eine so genannte
"Aufsichtsbeschwerde" erheben. Wenngleich Sie hierzu keine besonderen Formalia berücksichtigen müssen, sollten Sie Ihr Anliegen so formulieren, dass daraus auch für die übergeordneten
Dienststellen der Sachverhalt eindeutig hervorgeht.
4. Wenn die Schule dieser Aufsichtsbeschwerde nicht abhilft (oder abhelfen kann), wird Ihre Beschwerde mit einer Stellungnahme der Schule an die oder den zuständige/n
Ministerialbeauftragte/n zur Entscheidung weitergeleitet.
Die Schule Ihres Kindes und die Dienststellen der Ministerialbeauftragten beraten Sie bei weiteren rechtlichen Fragen.